Bedingungen für die Nutzung von "www.maklernetz.at"

Nutzungsberechtigung

Voraussetzung für die Nutzung ist der aufrechte Bestand einer Vereinbarung über die Vermittlungstätigkeit (Provisionsvereinbarung, Courtagevereinbarung) für die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft ("Zurich") sowie die Freischaltung des Datenverkehrs mit dem/der Teilnehmer nach ordnungsgemäßer Anmeldung.

Leistungsumfang

Der Umfang der Teilnahme am Datenverkehr erstreckt sich auf die Abfrage und Eingabe von Eigendaten und Daten von Kunden nach Maßgabe der von Zurich in den Datenverkehr einbezogenen Datenbanken und im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten, für die der Teilnehmer selbst oder als Vermittler registriert ist. Die Befugnis schließt das Herstellen von Ausdrucken sowie das Speichern in Dateien des Teilnehmers im Rahmen der berechtigten Vermittlungstätigkeit mit ein.

Darüber hinaus erstreckt sich die Teilnahme am Datenverkehr auf die Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen aller Art zwischen den Vertragsparteien unter Ausschluss von schriftlicher Korrespondenz, soweit dies im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zulässig und im Rahmen der technischen Möglichkeiten von Zurich freigegeben ist.

An- und Abmeldung

Zugang zum Datenverkehr erhalten nur Personen, die entweder persönlich als Vermittler bei Zurich vorgemerkt sind, oder, bei Unternehmen als Vermittler, zur Vertretung des Unternehmens befugt sind. Personen, deren Vertretungsbefugnis für das Unternehmen sich nicht aus dem Firmenbuch ergibt, gelten als bevollmächtigt, wenn eine schriftliche Anmeldung und Bevollmächtigung zum Zugriff seitens der Geschäftsleitung des Unternehmens bei Zurich vorliegt. Personen, die weder selbst Vermittler sind noch Organ oder Beschäftigte in einem vermittelnden Unternehmen, können nicht als nutzungsberechtigt registriert werden. Die Zahl der Nutzungsberechtigten je teilnehmendem Unternehmen wird einvernehmlich festgelegt. Der Teilnehmer hat Zurich jede Änderung der Registrierungsdaten ohne Verzug bekannt zu geben. Teilnehmende Unternehmen haben für die Abmeldung zu sorgen, sobald die Voraussetzungen für die Registrierung bei einer bevollmächtigten Person weggefallen sind.

Die Benutzer-Registrierung finden Sie direkt unter https://www.maklernetz.at.

Installation

Der Teilnehmer erhält einen von Zurich zugewiesenen Benutzernamen und ein Kennwort. Die Herstellung der Kompatibilität der technischen Einrichtungen des Teilnehmers mit den technischen Einrichtungen von Zurich obliegt dem Teilnehmer. Zurich behält sich vor, im Rahmen der Entwicklung der für die Abwicklung des Datenverkehrs eingesetzten technischen Einrichtungen (des Systems) Änderungen gegen vorheriger Ankündigung vorzunehmen. Unter Entwicklung ist insbesondere auch die Sicherstellung der Einhaltung des datenschutzrechtlichen Grundsatzes „Privacy by Design and Default“ zu verstehen. Zurich bietet dem Teilnehmer eine Einführung in den Gebrauch und die Abfragemöglichkeiten im Datenverkehr an. Zurich richtet für Fragen des Teilnehmers eine angemessene Auskunftsmöglichkeit ein (Hotline, E-Mail).

Datenverkehr

Der Teilnehmer legitimiert sich durch Eingabe seines zugewiesenen Benutzernamens sowie eines Kennwortes gegenüber Zurich. Zurich wird daher sämtliche Abfragen oder Eingaben aller Art, auch in Bezug auf die Rechtsfolgen, die diese auslösen, dem Teilnehmer zurechnen. Zurich behält sich das Recht der jederzeitigen Prüfung der Berechtigung des Teilnehmers vor und kann hierzu vom Benutzer einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Datenschutz

Der Teilnehmer agiert im Zuge der Nutzung des Maklernetzes als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Entscheidung über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den Versicherungsverhältnissen liegen bei Zurich als Verantwortlicher. Dem Teilnehmer kommt im Rahmen der Datenerfassung im Maklernetz erfolgt die Rolle des Auftragsverarbeiters zu. Die Rolle des Teilnehmers als Verantwortlicher im Zuge der Vermittlungstätigkeit bleibt unberührt. Zurich und der Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung eines hohen Datensicherheits- und Datenschutzstandards sowie zur Wahrung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Zurich wird in Anlehnung an die gesetzlichen Vorschriften Verschlüsselungstechniken nach dem aktuellen Stand der Technik sowie Zertifizierungsverfahren einsetzen um ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten zu können.

Bei Dateneingaben ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Dokumentation für die Nachvollziehbarkeit der Änderungen im Fall des Datenverlustes anzulegen bzw. die Verarbeitung der gewünschten Änderungen durch eine erneute Abfrage zu überprüfen. Dies gilt insbesondere im Fall von Unterbrechungen während oder unmittelbar nach der Dateneingabe. Es obliegt dem Teilnehmer, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit ein dem hohen Datenschutzstandard entsprechender Datenverkehr möglich ist (Wahl der richtigen Browsereinstellung auf 128-Bit Verschlüsselung). Der Teilnehmer hat Vorkehrungen gegen Datenmissbrauch zu treffen. Diese umfassen insbesondere:

  • Geheimhaltung der Zugangsdaten um eine Verwendung durch Nichtberechtigte auszuschließen. Dies umfasst eine getrennte Aufbewahrung/Speicherung von Benutzernamen und Kennwort in nicht auslesbarer Form
  • Ändern der Zugangsdaten nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters, von dem bekannt oder anzunehmen ist, dass er Zugang zum Datenverkehr hatte, zu ändern (bzw. an Zurich zur Änderung zu melden)
  • Verwenden aktueller Virenschutzprogramme

Der Teilnehmer unterstützt Zurich bei der Erfüllung von sämtlichen, dem Verantwortlichen gemäß geltenden Datenschutzgesetzen auferlegten Pflichten, darunter unter anderem

  1. die Pflichten des Verantwortlichen, eine angemessene Datensicherheit für die personenbezogenen Daten sicherzustellen,
  2. die Pflichten des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen,
  3. die Meldepflichten des Verantwortlichen im Zusammenhang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die im Rahmen gegenständlicher Auftragsverarbeitung verarbeiteter personenbezogener Daten, welche nicht im Rahmen des Datenverkehrs verarbeitet werden, mit Beendigung gegenständlicher Vereinbarung umgehend zu löschen.

Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung von Zurich und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff DSGVO erfüllt sind.

Unterbrechung/Zugriffssperre

Zurich behält sich das Recht vor, Zugriffe über unsichere Verbindungen jederzeit zu unterbrechen. Der Datenverkehr wird außerdem unterbrochen, wenn mehr als 29 Minuten keine Eingabe durch den Teilnehmer erfolgt.

Stellt der Teilnehmer einen unbefugten Eingriff in die Datenverbindung oder in seine technischen Einrichtungen fest oder geht das Kennwort verloren bzw. wird einem Dritten bekannt, hat der Teilnehmer unverzüglich eine Sperre bei Zurich im Rahmen einer Data Breach-Meldung (siehe unten) zu veranlassen. Im Rahmen der Benachrichtigung sind Zurich sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die einer Analyse des Vorfalls dienen.

Zurich und der Teilnehmer setzen einander umgehend in Kenntnis, wenn eine künftige Datenverarbeitung durch Kunden untersagt wird. In diesem Fall unterbleibt ein Datenverkehr unter Verwendung von Daten dieser Kunden.

Data Breach

Wenn dem Teilnehmer eine Datenschutzverletzung iSd Art 33 Datenschutz-Grundverordnung bekannt wird, hat dieser Zurich unverzüglich, längstens binnen 24 Stunden, darüber zu Informieren. Die Meldung hat an databreach@at.zurich.com zu erfolgen.

Haftung

Der Teilnehmer haftet für die Richtigkeit der im Zuge seiner Anmeldung bekanntgegebenen Daten. Der Teilnehmer haftet für die missbräuchliche Verwendung seines/ihres Benutzernamens oder Kennwortes, sofern bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Sperre des Zugriffs von ihm/ihr schuldhaft nicht unverzüglich veranlasst worden ist. Gelangt ein solcher Missbrauch Zurich zur Kenntnis, wird der Zugriff des Teilnehmers gesperrt.

Der Teilnehmer trägt Schäden, die durch missbräuchliche Verwendung der persönlichen Legitimation entstehen, selbst, sofern diese nicht durch Zurich grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

Zurich haftet dafür, dass die angezeigten Inhalte dem in der Anzeige ausgewiesenen Verarbeitungsstand entsprechen. Im Übrigen übernimmt Zurich keine Haftung für die Richtigkeit der angezeigten Inhalte. Der Teilnehmer wird von ihm festgestellte Mängel in der Verarbeitung seiner Eingabe korrigieren und im Wiederholungsfall über die eingerichtete Hotline melden.

Zurich haftet nicht für Entfall oder Einschränkungen des Datenverkehrs, die sich aus mangelnder Kompatibilität der technischen Einrichtungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin mit den von Zurich eingesetzten technischen Einrichtungen bei Installation oder im Gefolge von angekündigten Änderungen an den eingesetzten technischen Einrichtungen ergeben.

Zurich haftet nicht für den Entfall oder Einschränkungen des Datenverkehrs, die sich infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Leistungsunterbrechungen, Verspätungen, Störungen oder rechtswidrigen Eingriffen der Netzwerkanbieter, über deren Einrichtungen der Datenverkehr abgewickelt wird, ergeben.

Zurich haftet nur für Vorsatz und qualifizierte grobe Fahrlässigkeit im Fall von Übermittlungsfehlern, Irrtümern, Unterbrechungen, Verspätungen, Auslassungen oder Störungen irgendwelcher Art sowie aus Eingriffen in technische Einrichtungen von Zurich durch Dritte. Eine allfällige Haftung ist beschränkt auf das Ausmaß des Verursachungsbeitrages von Zurich zu dem entstandenen Schaden im Verhältnis zum Verursachungsbeitrag anderer Beteiligter. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Verfügbarkeit

Zurich ist bestrebt, zu den folgenden Zeiten eine möglichst hohe Verfügbarkeit zu erzielen:
Mo - Do von 9h - 17h, Fr von 9h - 14h
Zurich ist darüber hinaus bestrebt, das System auch in der restlichen Zeit verfügbar zu machen. Zurich garantiert jedoch keine Zeiten, in denen das System verfügbar ist.

Kündigung

Zurich und der Teilnehmer sind berechtigt, die Teilnahme am Datenverkehr mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen schriftlich zu kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem auf das Einlangen bei der Systembetreuung folgenden Tag zu laufen.

Entgelt

Zurich stellt die Nutzung des Datenverkehrs bis auf weiteres unentgeltlich zur Verfügung, behält sich jedoch ausdrücklich vor, im Falle der Erweiterung des Leistungsumfanges ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen. Die Unentgeltlichkeit umfasst nicht die beim Datenverkehr auf Seite des Teilnehmers anfallenden Provider- und Energiekosten sowie allfällig erforderliche oder erforderlich werdende Ausgaben für seine technische und personelle Ausstattung.

Änderung der Bedingungen

Zurich ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit abzuändern. Auf geänderte Bedingungen wird der Teilnehmer beim Einstieg in den Datenverkehr aufmerksam gemacht. Zugriffe des Teilnehmers erfolgen zu den jeweils gültigen Bedingungen.

 

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